Rat und Tat

Leserfrage: Gibt es eine Möglichkeit, etwas von einer Website entfernen zu lassen (oder wenigstens von Google), wenn es Persönlichkeitsrechte verletzt?


Frage anonym eingereicht

Prinzipiell ja. Liegt eine Persönlichkeitverletzung vor, kann juristisch gegen den Betreiber der betreffenen Website vorgegangen werden und die Löschung des Inhalts per Gerichtsbeschluss verlangt werden.

Soweit die (juristische) Theorie. In der Praxis sollte der Einfachheit halber immer zuerst der Weg des gesunden Menschenverschenverstand beschritten werden. Heisst: Kontaktieren Sie den Betreiber der Website (sofern dieser identifizierbar ist), machen Sie ihn auf die Persönlichkeitsverletzung aufmerksam und bitten Sie ihn, den entsprechenden Inhalt zu entfernen und gegebenenfalls eine Richtigstellung zu publizieren. Ob Sie bereits in der ersten Kontaktaufnahme auf mögliche juristische Schritte hinweisen wollen, ist Ihrem Gespür überlassen (mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, ist auch im Netz meist die falsche Lösung).

Kommen Sie über diesen Weg nicht zum Ziel, wollen aber dennoch (noch) keine juristische Auseinandersetzung bemühen, so können Sie einen Dienst wie Reputation Defender beauftragen, die Inhalte für Sie löschen zu lassen. Eine Garantie gibt es dabei nicht, aber als Profis sind die Image-Polierer meist erfolgreich beim Entfernen von unerwünschten Inhalten, umso mehr, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Das kostet natürlich, aber bei weitem nicht so viel, wie der Rechtsweg kosten würde.

Wenn die Website, auf der Ihre Persönlichkeit verletzt wird, keine bekannte ist, kann es allenfalls auch reichen, den stossenden Inhalt aus dem Google-Index entfernen zu lassen, da vermutlich ohnehin Leute, die explizit nach Ihrem Namen googeln, ihn finden würden. Google bietet hier ein Formular an, um die Löschung von rechtlich bedenklichen Inhalten zu beantragen. Wie kulant Google dabei vorgeht, weiss ich nicht (Erfahrungsberichte gerne via Kommentar melden).

Hilft das alles nichts, bleibt Ihnen tatsächlich nur der Rechtsweg. Bevor Sie einen Anwalt einschalten, lohnt es sich aber, nochmals zu überlegen, ob der Fall so gravierend ist, dass sich der Aufwand einer juristischen Auseinandersetzung lohnt. Wenn die Persönlichkeitsverletzung zwar ärgerlich, aber nicht wirklich schädlich ist, sparen Sie sich das Geld und gönnen sich was Schönes.

Ist die Persönlichkeitsverletzung erfolgreich entfernt, sollten Sie bei Google zusätzlich die Lösung aus dem Index beantragen, damit er möglichst schnell aus den Suchresultaten verschwindet und auch via Google Cache nicht länger auffindbar ist.

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